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Wer nichts lernt, landet wieder vor Gericht – erneute strafbewährte Unterlassung und Strafanzeige nach neuen Falschdarstellungen gegen Gerold Wolfarth“

Gerold Wolfarth bk Group & bk World hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst), Aktenzeichen 3 O 219/24, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Aufgrund der jüngsten aus meiner Sicht erneut unzutreffenden Tatsachenbehauptungen und Darstellungen u.a. eines an den Haaren herbeigezogenen Abschlussberichts wurden durch meinen Rechtsanwalt Benedikt von Kuepach nun erneut rechtliche Schritte eingeleitet. Hierzu gehört insbesondere die erneute Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Einreichung entsprechender Unterlagen bei Gericht.

Darüber hinaus wurde Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Die rechtliche Bewertung der aktuellen Vorgänge obliegt nun den zuständigen Behörden und Gerichten.

„Man sollte sich sehr gut überlegen, mit diesem Mann geschäftliche Verbindungen einzugehen.“

Wenn jemand mehrere Angebote vorliegen hatte für die Abwendung eines Insolvenzverfahren, einer seiner GmbHs, sollte bei den Fakten bleiben, nicht andere damit belasten.

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