

Landgericht Ansbach stoppt bk Group AG und Vorstand Gerold Wolfarth am 15.6.2026 mit dubiosen Abschlussbericht: Schwere Aussagen gegen Bernhard Schindler gerichtlich untersagt
13-seitiges Urteil bestätigt Bernhard Schindler in allen angegriffenen Punkten – bei Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für Wolfarth!
Erlangen / Ansbach, 17. Juni 2026
Das Landgericht Ansbach hat mit Urteil vom 15. Juni 2026, Az. 2 O 474/26, eine klare Entscheidung zugunsten von Bernhard Schindler Founder des Schindler Circle getroffen. Die bk Group AG, vertreten durch ihren Vorstand Gerold Wolfarth, darf zentrale Aussagen aus ihrem sogenannten „Schlussbericht über die Insolvenz der Firmenbeteiligung von Wolfarth derTHE GROW GmbH“ nicht weiter behaupten, behaupten lassen, verbreiten oder verbreiten lassen.
Das Urteil ist ein deutliches Signal: Wer öffentlich schwerwiegende Behauptungen über Personen verbreitet, die geeignet sind, deren persönliches und geschäftliches Ansehen massiv zu beschädigen, muss mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen der bk Group AG ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Ordnungshaft wäre an den Mitgliedern des Vorstands der bk Group AG zu vollziehen.
Gericht untersagt drei zentrale Behauptungskomplexe
Das Landgericht Ansbach hat der bk Group AG untersagt, weiterhin zu behaupten oder verbreiten zu lassen, gegen Bernhard Schindler bestehe im Zusammenhang mit Dubai ein Einreiseverbot. Das Gericht stellte fest, dass es sich hierbei nicht um eine bloße Meinung, sondern um eine Tatsachenbehauptung handelt. Die bk Group AG konnte das tatsächliche Bestehen eines solchen Einreiseverbots nicht glaubhaft machen. Gegen eine Mitarbeiterin die angeblich ein solches Dokument gesehen haben solle, wurde Strafanzeige gestellt. Der Anwalt bk Group AG musste bei Gericht zugeben, dass ein solches Dokument nicht vorliegend ist.
Für Schindler, ein klarer Indiz dafür, bewusst Lügen zu verbreiten. In dem bereits laufenden Strafverfahren gegen Gerold Wohlfahrt wurde das 13-seitige Urteil des LG Ansbach der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht.
Ebenso wurde untersagt, weiter zu behaupten, eine von Bernhard Schindler gegen Reiner Schönauer angestrengte Unterlassungsklage sei durch das Amtsgericht Ingolstadt abgewiesen worden. Tatsächlich wurde das Verfahren durch Vergleich beendet. Das Gericht machte deutlich, dass ein Vergleich keine gerichtliche Sachentscheidung und keine gerichtliche Niederlage darstellt.
Auch die Darstellung, ein früherer gerichtlicher Erfolg gegen Gerold Wolfarth sei nur deshalb zustande gekommen, weil dem damaligen Gericht ein Insolvenzbericht noch nicht vorgelegen habe, wurde untersagt. Nach Auffassung des Landgerichts fehlte es hierfür an einer tragfähigen Tatsachengrundlage.
An der Stelle sei erwähnt, dass Wohlfahrt hin selbst die ehemalige gemeinsame Unternehmung nach Ausscheiden von Schindler in die Insolvenz getrieben hat.
Schwere Niederlage für die bk Group AG und Gerold Wolfarth
Das Urteil ist eine klare gerichtliche Niederlage für die bk Group AG und ihren Vorstand Gerold Wolfarth. Die vom Gericht untersagten Aussagen betrafen keine Nebensächlichkeiten, sondern schwerwiegende Behauptungen, die geeignet waren, Bernhard Schindler persönlich, geschäftlich und reputationsbezogen erheblich zu beschädigen.
Besonders deutlich wird dies in der gerichtlichen Bewertung: Das Landgericht Ansbach stellte fest, dass sämtliche streitgegenständlichen Äußerungen geeignet sind, das Ansehen von Bernhard Schindler erheblich zu beeinträchtigen. Sie wurden als ehrenrührig bewertet, weil sie geeignet sind, das berufliche, wirtschaftliche und persönliche Ansehen nachhaltig zu beschädigen.
Damit ist gerichtlich festgehalten: Die angegriffenen Aussagen waren nicht harmlos, nicht bloß missverständlich und nicht lediglich zugespitzte Kommunikation. Sie überschritten nach Auffassung des Gerichts die rechtlich zulässigen Grenzen.
Warnsignal für Unternehmer, Geschäftspartner und Öffentlichkeit
Diese Entscheidung sollte für Unternehmer, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Investoren ein deutliches Warnsignal sein. Wer geschäftlich mit Personen oder Unternehmen zusammenarbeitet, die öffentlich schwerwiegende Aussagen verbreiten, welche später gerichtlich untersagt werden, sollte genau prüfen, mit welcher Kommunikationskultur, welchem Verantwortungsbewusstsein und welchem Umgang mit Tatsachen er es zu tun hat.
Gerade im unternehmerischen Umfeld sind Vertrauen, Verlässlichkeit und saubere Tatsachenkommunikation entscheidend. Das Urteil des Landgerichts Ansbach zeigt, dass im Umfeld der bk Group AG und ihres Vorstands Gerold Wolfarth Aussagen verbreitet wurden, die das Gericht nicht durchgehen ließ.
„Nach unserem Kenntnisstand“ reicht nicht als Schutzschild
Besonders bemerkenswert: Das Gericht ließ auch die Formulierung „nach unserem Kenntnisstand“ nicht als ausreichende Distanzierung gelten. Wer eine schwerwiegende Tatsachenbehauptung in eine eigene Darstellung einbettet, kann sich nicht einfach hinter sprachlichen Relativierungen verstecken.
Damit setzt das Urteil ein klares Zeichen gegen eine Kommunikationsstrategie, bei der belastende Aussagen mit scheinbar vorsichtigen Formulierungen versehen werden, um Verantwortung zu vermeiden.
Bezahlte Google-Verbreitung verschärft die Bewertung
Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass die beanstandeten Inhalte nach dem glaubhaft gemachten Vortrag erneut online gestellt und durch bezahlte Google-Anzeigen aktiv verbreitet worden sein sollen. Das Landgericht sah darin nicht lediglich die Fortwirkung einer einmaligen Veröffentlichung, sondern eine erneute und verstärkte Verbreitung der beanstandeten Aussagen.
Auch dieser Punkt ist gravierend: Wer Inhalte gezielt über bezahlte Werbemaßnahmen in die Öffentlichkeit bringt, handelt nicht beiläufig. Er verstärkt bewusst deren Wirkung.
Bernhard Schindler vollständig bestätigt
Bernhard Schindler wurde in allen angegriffenen Punkten bestätigt. Das Urteil umfasst 13 Seiten und zeigt detailliert auf, weshalb die streitgegenständlichen Aussagen nicht weiter verbreitet werden dürfen.
Bernhard Schindler erklärt dazu lediglich:
„Ich bin sehr zufrieden, dass das Landgericht Ansbach alle angegriffenen Punkte zu meinen Gunsten entschieden hat. Dieses Urteil spricht für sich.“
Klare Konsequenz
Das Urteil des Landgerichts Ansbach ist mehr als ein juristischer Einzelfall. Es ist eine klare Grenze gegen persönlichkeitsverletzende und kreditgefährdende Tatsachenbehauptungen. Es ist zugleich ein deutliches Signal an alle, die mit der bk Group AG, ihrem Vorstand Gerold Wolfarth oder vergleichbaren Kommunikationsmustern geschäftlich in Verbindung stehen oder stehen wollen.
Wer Vertrauen im Markt erwartet, muss selbst vertrauenswürdig handeln. Wer schwerwiegende Behauptungen verbreitet, muss sie belegen können. Wer dies nicht kann, riskiert gerichtliche Verbote, erhebliche Ordnungsgelder und persönliche Konsequenzen auf Vorstandsebene.
Hintergrund
Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Ansbach unter dem Aktenzeichen 2 O 474/26 geführt. Verfügungskläger war Bernhard Schindler. Verfügungsbeklagte war die bk Group AG, vertreten durch den Vorstand Gerold Wolfarth. Gegenstand des Verfahrens waren Unterlassungsansprüche wegen persönlichkeitsverletzender und kreditgefährdender Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit einem von der bk Group AG veröffentlichten sogenannten „Schlussbericht über die Insolvenz der Firmenbeteiligung THE GROW GmbH“.